Anerkennung des Dienstes
Anerkennung des Dienstes weltwärts
Annerkennung ADiA
weltwärts und Zivildienst
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die im Rahmen des Programms „weltwärts“ des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einen mindestens elfmonatigen Freiwilligendienst leisten, werden nicht zum Zivildienst herangezogen.
Voraussetzungen für die Nichtheranziehung zum Zivildienst sind u. a., dass
- die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vor dem Abschluss der Vereinbarung über die Ableistung eines ADiA vorliegt,
- die Einsatzdauer des Freiwilligendienstes mindestens 11 Monate beträgt (und damit die gesetzliche Zivildienstdauer um mindestens zwei Monate überschreitet) und
- der Freiwilligendienst vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten wird.
